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Verbrennen ab sofort verboten
Das Verbrennen von pflanzlichen, nicht kompostierbaren Gartenabfällen im Landkreis Mansfeld-Südharz ist mit sofortiger
Wirkung untersagt.
Gemäß der Verbrennverordnung des Landkreises Mansfeld-Südharz wäre es grundsätzlich erlaubt im Monat Oktober nicht
kompostierbare Gartenäbfälle zu verbrennen. Jedoch gehen mit dieser Erlaubnis auch zahlreiche Regelungen, wie z.B.
zeitliche Begrenzungen und Sicherheitsbestimmungen, einher. Eine der wichtigsten Regeln beim Verbrennen von
pflanzlichen Gartenabfällen ist dabei unter §4(2) mit den Worten es sind "ausschließlich trockene nichtkompostierbare
pflanzliche Gartenabfälle" zu verbrennen beschrieben. Durch massive Verstöße in den vergangenen Tagen gegen die
Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Landkreis Mansfeld-Südharz kam es zu erheblichen
Rauchentwicklungen und daraus resultierend zu erheblichen Beeinträchtigungen der Einwohner des Landkreises, so dass
auch gesundheitliche Beeinträchtigungen, insbesondere für Menschen mit Atemwegserkrankungen und für Kinder, nicht
ausgeschlossen werden können. Dies führte bereits in den letzten Tagen zu massiven Beschwerden von Einwohnern aus
allen Teilen des Landkreises.
Der Landkreis hat in der Vergangenheit mehrfach erfolglos an die Vernunft der Bürger des Landkreises appelliert und
um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Durch das unvernünftige Verhalten einzelner Bürger entsteht eine für die
Bürger des Landkreises unzumutbare Situation, die durch die Allgemeinverfügung zum Verbot über das Verbrennen von
Gartenabfällen des Landkreises Mansfeld-Südharz sofort abgewendet werden muss.
Die benannte Verfügung wird am Samstag, dem 9.Oktober 2010 in den Regionalausgaben Sangerhausen und Mansfelder Land
der Mitteldeutschen Zeitung veröffentlicht.
Landrat Dirk Schatz spricht sein Bedauern insbesondere den Bürgern gegenüber aus, die sich an die Regelungen der
Verbrennverordnung gehalten und nicht zu der derzeitigen Situation beigetragen haben, denn "leider muss ich aufgrund
des Fehlverhaltens einzelner, das Verbrennen generell verbieten" so der Landrat.
Durch das vom Kreistag beschlossene neue Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Mansfeld-Südharz ist die
Entsorgung nicht kompostierbarer Abfälle ab dem 1.Januar 2010 für alle Bürger des Landkreises möglich.
Link zur Verordnung
Quelle: Webseite Mansfeld-Südharz
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