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Verbrennen ab sofort verboten

Verbrennen ab sofort verboten

Das Verbrennen von pflanzlichen, nicht kompostierbaren Gartenabfällen im Landkreis Mansfeld-Südharz ist mit sofortiger Wirkung untersagt.
Gemäß der Verbrennverordnung des Landkreises Mansfeld-Südharz wäre es grundsätzlich erlaubt im Monat Oktober nicht kompostierbare Gartenäbfälle zu verbrennen. Jedoch gehen mit dieser Erlaubnis auch zahlreiche Regelungen, wie z.B. zeitliche Begrenzungen und Sicherheitsbestimmungen, einher. Eine der wichtigsten Regeln beim Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen ist dabei unter §4(2) mit den Worten es sind "ausschließlich trockene nichtkompostierbare pflanzliche Gartenabfälle" zu verbrennen beschrieben. Durch massive Verstöße in den vergangenen Tagen gegen die Verordnung über das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Landkreis Mansfeld-Südharz kam es zu erheblichen Rauchentwicklungen und daraus resultierend zu erheblichen Beeinträchtigungen der Einwohner des Landkreises, so dass auch gesundheitliche Beeinträchtigungen, insbesondere für Menschen mit Atemwegserkrankungen und für Kinder, nicht ausgeschlossen werden können. Dies führte bereits in den letzten Tagen zu massiven Beschwerden von Einwohnern aus allen Teilen des Landkreises.
Der Landkreis hat in der Vergangenheit mehrfach erfolglos an die Vernunft der Bürger des Landkreises appelliert und um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Durch das unvernünftige Verhalten einzelner Bürger entsteht eine für die Bürger des Landkreises unzumutbare Situation, die durch die Allgemeinverfügung zum Verbot über das Verbrennen von Gartenabfällen des Landkreises Mansfeld-Südharz sofort abgewendet werden muss.
Die benannte Verfügung wird am Samstag, dem 9.Oktober 2010 in den Regionalausgaben Sangerhausen und Mansfelder Land der Mitteldeutschen Zeitung veröffentlicht.
Landrat Dirk Schatz spricht sein Bedauern insbesondere den Bürgern gegenüber aus, die sich an die Regelungen der Verbrennverordnung gehalten und nicht zu der derzeitigen Situation beigetragen haben, denn "leider muss ich aufgrund des Fehlverhaltens einzelner, das Verbrennen generell verbieten" so der Landrat.
Durch das vom Kreistag beschlossene neue Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Mansfeld-Südharz ist die Entsorgung nicht kompostierbarer Abfälle ab dem 1.Januar 2010 für alle Bürger des Landkreises möglich.

Link zur Verordnung

Quelle: Webseite Mansfeld-Südharz

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© Freiwillige Feuerwehr Wolferode
Erarbeitung, Konzept und Zusammenstellung Christoph Ecke